Dienstag, 31. Dezember 2013
Product Placement auch bei Koproduktionen von ARD und ZDF?
Wer erinnert sich nicht gerne an den Schimanski-Tatort aus den 1980ern, in dem der Kommissar "Paroli" Hustenbonbons lutschte und während einer Verfolgungsjagd über Kartons mit dem gut sichtbaren Logo stolperte. Damals war "Schleichwerbung" noch verboten und der WDR bekam öffentlich ziemlich Zunder. Gute alte Zeit...
Seit Januar 2013 haben die Ministerpräsidenten die Regeln im Rundfunkstaatsvertrag gelockert. Schleichwerbung bleibt zwar verboten, aber Product-Placement wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das gilt für die Öffentlich-Rechtlichen allerdings nur in Grenzen. So legt § 7 Absatz 7 des Rundfunkstaatsvertrages fest: "Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung (...) sind unzulässig." Produktplatzierung sei aber erlaubt, wenn "das Produkt (...) nicht zu stark herausgestellt" werde. Dies gilt für: "Kinofilme, Filme und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben wurde" heißt es in § 15 des Rundfunkstaatsvertrages. Privatsender dürfen dagegen Product Placement auch in Eigen- und Auftragsproduktionen zulassen. (§ 44, Abs.1)
Schon bisher mussten ARD und ZDF bei gekauften Programmen - etwa James-Bond Filmen - das dort eingebaute Produkt Placement dulden. So gab es in "Im Angesicht des Todes" sogar Verbal-Placement. Da fragt Roger Moore - Alias James Bond - seine Gespielin, ob sie ihre Katze mit "Whiskas" füttere. Bei einer Eigen- oder Auftragsproduktion müssten ARD und ZDF solche Praktiken unterbinden. Genau das passt aber dem Product Placement Verband und seinem Vorsitzenden, Otto Kettmann, überhaupt nicht. In der offiziellen Pressemitteilung des 11. Product-Placement Kongresses (Stuttgart 23.-24. 10. 2013) findet sich folgende Passage: "Kein Verständnis zeigt Kettmann für die Strategie der öffentlich-rechtlichen Sender, bei Koproduktionen für das Kino die Produzenten 'zu knebeln' und ihnen zu verbieten, Product Placement zu akquirieren."
Faktisch fordert der Verbandschef der Produktplatzierer, dass künftig ARD und ZDF - zumindest bei Koproduktionen - beide Augen zudrücken sollen. Versüßen wollen sie das mit dem Hinweis, durch Product Placement könnten die Produktionskosten sinken. Es bleibt aber die spannende Frage, ob das im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Verbot des Product Placement bei den Öffentlich-Rechtlichen auch für Koproduktionen gilt.
Der Zuschauer muss sich damit abfinden, zunehmend mit versteckter Produktwerbung in Filmen und Serien traktiert zu werden. Am Ende stehen Filme und Serien, die um Produkte herum entwickelt werden, die man in die Handlung integriert... Na dann: Prost 2014!
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen